Kommt es zu einem Wohnungsbrand, entstehen in der Regel immense Schäden, wenn nicht sogar Gefahr „für Leib und Leben“ droht. Besonders tragisch ist in vielen Fällen, dass keine Rauchmelder installiert waren, die in vielen (Brand-)Fällen als wahre Lebensretter fungieren können. Erfahrungsgemäß helfen diese gerade bei so genannten stillen Brände, die während der Nachtstunden entstehen, noch rechtzeitig den Gefahrenherd zu erkennen und den Gefahrenort zu verlassen.
Deshalb besteht in der Mehrzahl der Bundesländer bereits eine Installationspflicht für Privathaushalte. Besonders prekär kann es also für den Hausbesitzer werden, wenn diese Pflicht besteht, aber nicht umgesetzt wurde. In derartigen Fällen ist dann bei einem Brand stets auch die Frage, inwieweit der Versicherungsschutz gilt.
Denn in derartigen Fällen kann (und wird in der Regel) der Versicherer Leistungen kürzen oder sogar verweigern, je nach Lage und Schadenshöhe oder anderen Aspekten. Weil der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist behördliche oder (bau-)rechtliche Auflagen konsequent zu berücksichtigen und umzusetzen. Im Zweifelsfall gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen der eigenen Police oder es erweist sich als hilfreich, sich ggf. bestätigen zu lassen, dass trotz fehlender Rauchmelder keine Leistungsminderung erfolgt.
In jedem Fall empfiehlt sich eine persönliche Überprüfung von bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen – zusätzlich kann dabei auch gleich die Versicherungssumme an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Dabei beraten wir Sie gern!
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