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Neuregelung Minijobs

Minijobber können ab Januar 2013 monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen.
Neu ist außerdem, dass Minijobber jetzt rentenversicherungspflichtig werden.

Der Arbeitnehmer führt 3,9 % der Einkünfte aus dem Minijob an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Bei vollen 450 Euro sind das 17,55 Euro pro Monat.
Der Arbeitgeber bringt zusätzlich 15 Prozent auf.

Die Vorteile für Minijobber:
Geringfügig Beschäftigte erwerben Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und vor allem Riester-Förderung.

Wer die Vorteile zukünftig nicht nutzen und keine Abgaben zahlen möchte, muss dies extra beantragen.

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