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Neuregelung Minijobs

Minijobber können ab Januar 2013 monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen.
Neu ist außerdem, dass Minijobber jetzt rentenversicherungspflichtig werden.

Der Arbeitnehmer führt 3,9 % der Einkünfte aus dem Minijob an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Bei vollen 450 Euro sind das 17,55 Euro pro Monat.
Der Arbeitgeber bringt zusätzlich 15 Prozent auf.

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