Mehr Infos 2013: Das ändert sich in punkto Rente und Vorsorge - Ohlf Finanzmakler #Investment #Versicherung #Konzept

2013: Das ändert sich in punkto Rente und Vorsorge

Rentenbeitrag sinkt.
Zahlten Arbeitnehmer bislang die Hälfte von den 19,6 Prozent des Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenkasse ein, sinkt dieser Beitragssatz ab 2013 erstmals wieder, und zwar auf 18,9 Prozent insgesamt, bzw. 9,45 Prozent für den Arbeitnehmer. Diese eingesparten Beträge können natürlich genutzt werden, um die eigene private Vorsorge auszubauen.

Pflegevorsorge wird gefördert, Pflegekosten steigen.
Wer ab 2013 eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, um etwaige Pflegelücken zu decken, wird vom Staat dabei motivierend unterstützt. Wird ein entsprechender Versicherungsvertrag mit 10 Euro monatlichen Mindestbeitrag abgeschlossen, wird dieser mit einem Zuschuss in Höhe von fünf Euro pro Monat (maximal 60 Euro im Jahr) gefördert. Allerdings steigt auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ab 2013 von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent – für Kinderlose auf 2,3 Prozent.

Folgen von Unisextarifen.
Nachdem seit 21. Dezember 2012 für Männer und Frauen für den gleichen Versicherungsschutz so genannte Unisex-Tarife gelten, sollten Sie für einen 2013 neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag allgemein beachten: Frauen profitieren zwar von höheren Leistungen bei Rentenversicherungen, müssen allerdings zum Beispiel für Unfall- und Risikolebensversicherungen mehr bezahlen. Für Männer hingegen werden vor allem Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Pflegeversicherungspolicen künftig teurer.

Vorsorge steuerlich wieder attraktiver.
Von Jahr zu Jahr steigt der steuerlich anrechenbare Betrag für Aufwendungen im Rahmen der Altersvorsorge, zum Beispiel für Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch zu berufsständischen Versorgungswerken oder zu so genannten Rürup-Verträgen (Basisrente). 2013 können Sie als Steuerzahler nunmehr 76 Prozent Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (begrenzt auf maximal 15.200 Euro Singles / 30.400 Euro Verheiratete) entsprechend geltend machen.

Gehalt umwandeln, Beitragsbemessungsgrenze steigt.
Arbeitnehmer können in der betrieblichen Altersversorgung von ihrem Bruttolohn per Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2.784 Euro im Jahr 2013) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Da diese Grenze 2013 bis zu 69.600 Euro (im Jahr, alte Bundesländer) ansteigt, kann auch der entsprechende Vorsorgebetrag angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 2013 in den alten Bundesländern nunmehr 5.800 Euro und in den neuen Bundesländern 4.900 Euro monatlich.

Nutzen Sie neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge oder Ihre Pflegeabsicherung; wir beraten Sie gern!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert