Lange wurde in der Politik darum gerungen, dann wurde es im Kabinett beschlossen, ab 1.Juli 2014 soll es soweit sein: Die Mütterrente kommt. Zumal abzusehen ist, dass der Gesetzentwurf wohl Bundestag und Bundesrat passieren dürfte.
Das Gute an dieser Rente: sie kann helfen, das Armutsrisiko zu schmälern, von dem vor allem Frauen im Alter traditionell mehr bedroht werden. Denn dank der Mütterrente haben zahlreiche Versicherte Aussicht auf höhere Rentenleistungen im Alter, die sich gerade bei mehreren vor 1992 erzogenen Kindern summieren können. Doch bei vielen Frauen stellt sich die Frage, wer hat denn nun ganz konkret Anspruch auf die Mütterrente, und in welcher Höhe? Und vor allem, muss ich dazu selbst aktiv werden oder erfolgen die damit verbundenen Zahlungen automatisch?
Prinzipiell muss unterschieden werden, ob die Mütter bereits in Rente sind oder noch in Rente gehen. Im Zweifelsfall gibt es Auskünfte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die auch entsprechenden Fragebögen verschickt. Weitere Informationen gibt es online beim Verbrauchermagazin: GuterRat.de – siehe Link.
Und wenn sich trotz zusätzlicher Mütterrente immer noch eine Lücke in der Altersvorsorge aufzutun droht, oder für all diejenigen Frauen, die keine Mütterrente zu erwarten haben, empfiehlt sich ein unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen gern dabei.
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