Geht es um Rentenpolitik hierzulande, dann hat sich die neue Regierung erst einmal „nur“ die gesetzliche Rente vorgenommen. Diese wird in Teilen umgestaltet, Stichwort: abschlagsfreie Rente oder Mütterrente.

Doch auch die so genannte betriebliche Altersversorgung, abgekürzt bAV oder auch als Betriebsrente bezeichnet, wird in der kommenden Legislaturperiode voraussichtlich neue Impulse erhalten. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, „Voraussetzungen (zu) schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden“.

Fakt ist jedoch jetzt schon: eine bAV kann sich ganz besonders auszahlen. Vor allem, wenn sie anstelle einer Lohnerhöhung angewählt wird oder der Chef sogar (s)einen Teil dazu beiträgt. Und während das Vertrauen in andere Vorsorgeangebote sinkt, steigt das Ansehen der Firmenrente weiter an – laut einer Allensbach-Studie im Auftrag einer Bank findet bereits mehr als jeder Zweite (52 %), dass sie eine „ideale Form der Altersvorsorge“ darstellt.

Denn so lassen sich Steuern und Sozialabgaben einsparen und gleichzeitig eine wichtige zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Doch dazu müssen viele Arbeitnehmer selbst aktiv werden, wie ein aktuelles Urteil des in letzter Instanz angerufenen Bundesarbeitsgerichtes zeigt. Denn laut Auffassung der Richter unterliegt das Unternehmen keiner Aufklärungspflicht hinsichtlich eines entsprechenden bAV-Angebotes.

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