Fast eine halbe Million Deutsche machen bereits mit und verabschieden sich von einem eigenen Auto. Teile und spare lautet der Ansatz – oder eben “Carsharing” auf Neudeutsch. Die einen sind die ewige Parkplatzsuche leid, die anderen die hohen Spritpreise und fast alle möchten wohl auch in Sachen Umweltschutz punkten und ihr Gewissen erleichtern.
Doch, was ist eigentlich mit dem Versicherungsschutz, wenn ich mir mit verschiedenen Menschen ein Fahrzeug teile? Muss ich irgendwie befürchten, am Ende drauf zu zahlen, selbst wenn ein anderer Fahrer einen Unfall verursacht? So oder so ähnlich lauten manchmal die Fragen, die (nicht nur) potentielle Interessenten an dieses neuartige Verkehrskonzept stellen.
Wichtig ist erst einmal, wer das Auto zur Verfügung stellt und welche Konditionen dafür versicherungsgemäß gelten. Weiterhin gilt, dass die grundlegendsten Fragen und Bedingungen mit dem jeweiligen Versicherer des Fahrzeugs zu klären sind, wobei etliche Anbieter bereits mit entsprechenden Konzepten für Carsharing-Kfz auf dem Markt sind. So lassen sich ggf. eine reduzierte Selbstbeteiligung oder auch zusätzlicher Versicherungsschutz in Hinsicht auf Kasko- und Haftungsschäden integrieren.
>> Weitere Informationen finden Carsharer, und solche, die es werden wollen, auf den Online-Seiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, dem GDV: Hier klicken…
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