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Betriebliche Altersversorgung – Was Arbeitnehmer wissen sollten

Betriebliche Altersversorgung (bAV) wird vom Staat und oftmals auch vom Arbeitgeber gefördert. Und sie kann dazu beitragen, die so genannte Rentenlücke – die Differenz zwischen Gehalt und Rentenhöhe – zu reduzieren, damit auch im Ruhestand die gewohnte Lebensqualität finanziell abgesichert ist.

Doch auch wenn schätzungsweise bereits über die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande auf die Vorzüge der bAV setzt, sind viele Arbeitnehmer noch nicht ausreichend über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die steuerlichen Vorteile und die attraktiven Renditechancen einer Betriebsrente informiert. Höchste Zeit, dies zu ändern, denn bereits seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Rente durch Entgeltumwandlung – das heißt, dass Teile seines Gehaltes steuerlich vorteilhaft in eine spätere Betriebsrente einfließen. Dadurch lassen sich auch Sozialabgaben sparen.

Insofern kann es für jeden Arbeitnehmer vorteilhaft sein, zu erfahren, welche Durchführungswege es gibt und welcher individuell für ihn in Frage kommt. Denn dies hängt auch vom bereits verfügbaren Angebot des Unternehmens ab, in dem er beschäftigt ist. Auch der Gesetzgeber wird voraussichtlich zusätzliche Vorsorge weiterhin unterstützen, um so den schrumpfenden Anteil der gesetzlichen Rente möglichst auszugleichen.

Die Materie ist etwas komplex, eine Beratung liegt hier nahe – sprechen Sie uns direkt auf Ihre Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung an.

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