Eine faire Einstellung zählt im Sport viel, und kann sich durchaus auch auszahlen, nicht nur sportlich, sondern auch in Bezug auf den eigenen Versicherungsschutz. Oder umgekehrt, wer beispielsweise bei einem Match vorsätzlich ein grobes Foul begeht, erhält laut Regelwerk nicht nur eine rote Karte sondern kann nicht unbedingt darauf hoffen, dass seine Versicherung für etwaige Kosten einspringt.
Auch grobe Fouls kommen immer wieder vor im Fußball, in allen Ligen und Spielklassen. Doch neben den sportlichen Konsequenzen kann dies auch in punkto Gesundheit, Arbeitskraft oder Schmerzensgeld finanzielle Folgen haben, wie ein Beispiel unlängst zeigt. Dabei geht es oft um ein wichtiges Kriterium, das auch juristisch von hoher Relevanz ist, den Vorsatz.
In einem Fußballspiel hatten sich zwei Spieler schon länger gegenseitig „beharkt“ verbal, wie körperlich. Das ging sogar so weit, dass einer von beiden drohte, dem Gegenspieler die „Beine zu brechen“, was er im Laufe des Spiels auch tat. Der Schiedsrichter zeigte dem Foulenden sofort die Rote Karte. Der Gefoulte, der sich dabei mehrere Verletzungen zuzog, u. a. einen Wadenbeinbruch, klagte auf Übernahme von Behandlungs- und Rehakosten sowie auf Schmerzensgeld, die der Übeltäter von seiner privaten Haftpflichtversicherung erstattet haben wollte. Doch die zahlte nicht, weil das Foul vorsätzlich (quasi angekündigt) war und schwere Verletzungen des Gegners dabei billigend in Kauf genommen wurden. Als der Foulspieler daraufhin den Klageweg einschritt, kam die Angelegenheit bis vor ein Oberlandesgericht, dass schließlich die Zahlungsverweigerung des Versicherers unterstützte.
Unsere Empfehlung: Bleiben Sie immer schön fair, und lassen Sie sich beraten – eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Wir sind gern für Sie und für die Absicherung individueller Risiken da.
Schreibe einen Kommentar