Dass Versicherungen auf dem so genannten Solidarprinzip basieren ist mitunter bekannt, doch seit wann es sie gibt, weniger. Jetzt hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) auf einen Geburtstag der besonderen Art hingewiesen: Der Vorläufer der Versicherungen wurde bereits zu Zeiten Karl des Großen aus der Taufe gehoben und feiert in diesem Jahr quasi seinen 1234. Geburtstag.
Eine kleine historische Rückblende: Bereits hinter der Gründungsidee stand die Absicht, sich gegenseitiger Hilfe bei Bränden und Schiffsunglücken zu versichern. Dahinter standen simple kaufmännische Erwägungen, vor allem von Gilden, den damaligen Bünden von Kauf- und Handelsleuten. Diese gewährten ihren Mitgliedern, den Gildebrüdern, eine umfassende Fürsorge. Fürsorge ist übrigens der herkömmliche Begriff der “Vorsorge”.
Die erste überlieferte Rechtsquelle darüber, dass Gilden-Mitglieder bei Eintritt bestimmter Tatbestände einander Unterstützung gewährten, ist ein Kapitulare Karls des Großen (742– 814), das er im März 779 zu den Gesetzen der Langobarden erlassen hat.
Sie sehen, Versicherungen gibt es länger, als Sie vielleicht dachten. Die unabhängige Beratung hat zwar keine ganz so lange Tradition, kann sich jedoch ebenfalls langfristig auszahlen.
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