Bedingt durch den demographischen Wandel, wird es in Zukunft immer mehr Menschen geben, die im Alter Pflege benötigen!
Heute sind 30 Prozent aller 80-Jährigen pflegebedürftig – rund 1,6 Millionen Menschen wurden Anfang 2011 in Deutschland von Familienangehörigen gepflegt. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird laut einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes von heute 2,5 Millionen auf 3,4 Millionen im Jahr 2030 steigen.
Der Verlust der Unabhängigkeit aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen birgt auch immer ein finanzielles Risiko – auch für die Familie.
Bereits heute deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten ab, die bei einem möglichen Pflegefall anfallen – und dieser Zustand wird sich sicherlich noch weiter verschlechtern.
Was viele nicht wissen: Ehepartner und Kinder sind unterhaltspflichtig, wenn der Pflegebedürftige seinen gesamten Pflegeaufwand neben den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht mehr tragen kann.
Eine private Absicherung für einen möglichen Pflegefall gibt finanzielle Sicherheit und schützt die eigenen Ersparnisse sowie die der Angehörigen. Darüber hinaus umfasst sie auch ein Mitspracherecht über die Pflege. So führt ein möglicher Pflegefall nicht auch noch zum Verlust der Unabhängigkeit.1
(siehe auch zu diesem Thema: „Risiko Pflegefall – eine Zeitbombe tickt“ auf Seite 3 in unserem Magazin „Versichert!„)
Je früher vorgesorgt wird, desto besser!
1(Kotulla, Jürgen: Beste Absicherung für 50plus. http://www.cash-online.de/versicherungen/2012/50plus/98920)
Peer H. Ohlf
Die Bundesregierung hat das zunehmende Pflegeproblem erkannt und 2012 den sogenannten Pflege-Bahr verabschiedet. Die private Pflegeversicherung wird ab 2013 staatlich gefördert, um die gesetzliche Pflegeversicherung zu entlasten.
Vorsorgende, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine private Pflegetagegeldversicherung abschließen, erhalten ab Januar 2013 einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro jährlich. Der Versicherte hat bereits nach fünf Jahren Beitragszahlungen Anspruch auf Leistung im Pflegefall. Ein zusätzlicher Anreiz, sich frühzeitig für einen möglichen Pflegefall abzusichern.