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Advent, Advent…es brennt

Die besinnlichste Zeit des Jahres ist gekommen und lockt mit verführerischen Düften, köstlichen Leckereien und kuscheligem Kerzenschein.
Für die meisten Deutschen gehört der Adventskranz zur festen Institution und auch der Weihnachtsbaum erstrahlt trotz LED-Alternativen oftmals noch durch richtige Kerzen aus Wachs. Damit ist die Vorweihnachtszeit nicht nur eine der gemütlichsten Zeiten im Jahr, sondern auch eine der gefährlichsten.
Für den Versicherungsschutz gibt es dabei einiges zu beachten.

Adventsgestecke sind durch trockenes Grün und Weihnachtsschmuck leicht entflammbar – daher sollte man sie niemals unbeaufsichtigt lassen. Wer es dennoch tut, handelt grob fahrlässig und riskiert seinen Versicherungsschutz. Doch wann wird aus fahrlässig grob fahrlässig? Grob fahrlässig handelt z. B. jemand, der eine Kerze anzündet und danach für längere Zeit den Raum verlässt. Wer jedoch infolge von zu viel Tee und Lebkuchen auf der Couch einschläft und dadurch die Kerzen aus den Augen verliert, kann verlangen, dass seine Versicherung den Schaden reguliert.

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