Eine private Absicherung für einen möglichen Pflegefall gibt finanzielle Sicherheit und schützt die eigenen Ersparnisse sowie die der Angehörigen. Darüber hinaus umfasst sie auch ein Mitspracherecht über die Pflege.
So führt ein möglicher Pflegefall nicht auch noch zum Verlust der Unabhängigkeit.
(siehe Artikel „Unterschätztes Thema: Pflegebedürftigkeit“).

Es stehen 3 Vorsorgevarianten zur Verfügung:

  • Pflegetagegeld
    Die Pflegetagegeldversicherungen werden von Krankenversicherungen angeboten.
    Bei ihnen erhält der Versicherte im Pflegefall pro Tag eine vereinbarte Summe – egal wie hoch die Pflegekosten sind. Die Höhe des Tagesgelds richtet sich allein nach der Pflegestufe.

    Es hat keinen Einfluss auf die Auszahlung des Tagesgelds, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder durch Profis erfolgt. Versicherte müssen keine Belege einreichen, um Leistungen zu erhalten.

    Nachteil: Beitragserhöhungen sind nicht ausgeschlossen. Wichtige Leistungen sind: Demenz, Dynamik und Beitragsbefreiung im Pflegefall.
    Beim Tagegeld ist wegen der steigenden Gesundheitskosten auch mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Mit dem Pflegetagegeld bleibt man flexibel, da man über das ausgezahlte Pflegegeld im Prinzip frei verfügen kann.

  • Pflegerentenversicherung
    Die Pflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherungen angeboten.
    Die Beiträge sind höher als die in der Pflegetagegeldversicherung, bleiben aber während der Vertragslaufzeit konstant. Zudem bekommen die Hinterbliebenen einen Teil der Beiträge, den sogenannten Sparanteil zurück, wenn kein Pflegefall eingetreten ist.
    Die Beiträge können bei Arbeitslosigkeit reduziert werden; im Pflegefall enden sie automatisch. Beitragserhöhungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

    Die vereinbarte Rente kann ebenfalls frei verwendet werden. Ein großer Vorteil besteht darin, dass nicht nur die gesetzlichen Pflegestufen berücksichtigt, sondern auch Leistungen fällig werden, wenn der Versicherte bestimmte Aktivitäten des Lebens (Activities of Daily Life – ADL) nicht mehr selbstständig ausführen kann.

  • Pflegekostenversicherung
    Die Pflegekostenversicherung erstattet dem Versicherten einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichen Kosten.
    Diese Form der Absicherung ist aber in der Praxis nur von geringer Bedeutung, da der Pflegebedarf stets mit Belegen nachgewiesen werden muss und bei Pflege durch Laien, also etwa Familienangehörigen, nur geringe Leistungen erbracht werden.
    Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Haushaltshilfe werden nicht übernommen – es sei denn, die Pflege erfolgt stationär. Wegen Beitragserhöhungen kann die Police im Alter unbezahlbar werden.