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Handy nicht immer verboten

Wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert und nicht mithilfe einer Freisprechanlage, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist dies seit geraumer Zeit verboten.

Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren, wenn der „Handy nicht immer verboten“ weiterlesen