Der Gesetzgeber hat im Zuge des so genannten 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes das juristische Gebühren- und Kostenwesen umfassend überarbeitet. Die Folge: ab 1. Juli 2013 gelten neue Honorar- und Beratungsätze, die der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst wurden.
Doch neben den Kosten rund um Anwalt und Gericht erhöhen sich in der Regel auch die Beratungshonorare und Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige, Dolmetscher oder Übersetzer. Und dies mitunter sehr deutlich.
Erwartungsgemäß wird sich das auch sehr zeitnah auf die Angebote der Rechtschutzversicherer auswirken, die „Ihr gutes Recht durchzusetzen, wird teurer“ weiterlesen