Seit 2005 wird für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss übernommen – egal, für welche Art der Versorgung man sich entscheidet.

Diese Festzuschüsse decken im Allgemeinen nicht einmal die im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung tatsächlich anfallenden Kosten ab.
Um sich hier vor finanziellen Überraschungen zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung zu empfehlen.