Mehr Infos Der Ablauf für Sie - Von der Terminbuchung bis zur Konzepterstellung

Ihr Weg

Zeit ist ein kostbares Gut, daher sollten wir diese für die Beratung, Betreuung und die Besorgung des richtigen Versicherungsschutzes verwenden!

Terminbuchungstool
Als mein Mandant werden Sie direkt durch mich persönlich beraten und betreut.
Damit dieses möglich ist, habe ich ein Terminbuchungstool integriert.

Sie sparen sich dadurch ärgerliche Versuche, mich zu erreichen und das Hinterlassen von Nachrichten. Ebenso entfällt lästiges Nachtelefonieren.

Legen Sie einfach selbst den Zeitpunkt für ein Telefonat, einen Rückruf oder ein persönliches Gespräch fest.
Buchen Sie sich zeitlich unabhängig direkt in meinen elektronischen Kalender ein.

Mit der Bestätigung des Termins erhalten Sie die Möglichkeit, den Termin mit einem Klick in Ihren Kalender zu übernehmen. Außerdem erteilen Sie mir damit die gesetzlich vorgeschriebene Anruferlaubnis.
Höfliche Terminerinnerungen sorgen dafür, dass Sie den Zeitpunkt im Alltagsstress nicht verpassen.

Termin buchen

Arbeitsweise
Mein Geschäft ist so kalkuliert, dass ich nicht auf Abschlüsse angewiesen bin.
Einzelne Produktvermittlungen stellen eine Ausnahme dar, da ich mit meinen Mandanten ganzheitlich und umfassend zusammen arbeite.

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Ziel dieses Gespräches ist es, zu prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist und beidseitig gewünscht wird.

Wir klären bei positiver Entscheidung anschließend Ihre Fragen und Wünsche.
Bitte halten Sie zu dem Termin unbedingt alle relevanten Unterlagen zur Einsicht parat (Versicherungen, Investmentdepots, Bausparverträge etc.).

Vergütung
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen.
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anleger und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Die Kosten für die Beratung, Vermittlung und laufende Überwachung der Versicherungsverträge werden im Regelfall nach internationalem Gewohnheitsrecht durch Courtagezahlungen der Versicherungsgesellschaften abgegolten.
Beim Gewerbegeschäft besteht hinsichtlich der Vergütung Gestaltungsfreiheit.