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Peer Hendrik Ohlf
Diplom-Betriebswirt (FH)
Fachmann für Direktversicherung (DMA)
Zertifizierter Experte für den Öffentlichen Dienst (DBV)

Bereits zu Schulzeiten hatte ich eine Affinität zu Zahlen, auch logische Zusammenhänge erfasste ich schnell.
Ein betriebswirtschaftliches Studium war für mich die logische Konsequenz.

In meiner beruflichen Laufbahn war ich in verschiedenen Unternehmen unter anderem als Trainer, Coach und in beratender Funktion tätig.
Die Arbeit mit Menschen und ihren Bedürfnissen und die damit verbundene zwischenmenschliche Interaktion war mir schon immer sehr wichtig.

Im Jahre 2004 meldete ich mein Gewerbe an und berate seitdem als Makler meine Privat- und Gewerbekunden in allen Versicherungs- und Kapitalanlagefragen.

Als gebürtiger Kieler zog es mich im Dezember 2010 ins Umland. Seit dieser Zeit lebe ich im schönen Flintbek bei Kiel.
Ich bin Vater von 2 Kindern (Hennes 2012 und Luka Hendrik 2022).

Qualifikationen
– seit Januar 2004 selbständiger Finanz- und Versicherungsmakler
– Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 (S. 1) GewO (Finanzanlagenvermittler)
– Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
– Registrierungen bei der IHK zu Kiel (D-F-140-HLW5-97 / D-CF9M-5OK5U-81)

Werdegang
– Trainer und Coach in der Erwachsenenbildung (seit Juni 2000)
– Studium der Betriebswirtschaftslehre an der FH Kiel, Diplom Januar 2003
– Mitarbeit in studentischer Unternehmensberatung während des Studiums

Arbeitsweise
Mein Geschäft ist so kalkuliert, dass ich nicht auf Abschlüsse angewiesen bin.
Einzelne Produktvermittlungen stellen eine Ausnahme dar, da ich mit meinen Mandanten ganzheitlich und umfassend zusammen arbeite.

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Ziel dieses Gespräches ist es, zu prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist und beidseitig gewünscht wird.

Wir klären bei positiver Entscheidung anschließend Eure Fragen und Wünsche.
Bitte haltet zu dem Termin unbedingt alle relevanten Unterlagen zur Einsicht parat (Versicherungen, Investmentdepots, Bausparverträge etc.).

Vergütung
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen.
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anleger und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Die Kosten für die Beratung, Vermittlung und laufende Überwachung der Versicherungsverträge werden im Regelfall nach internationalem Gewohnheitsrecht durch Courtagezahlungen der Versicherungsgesellschaften abgegolten.
Beim Gewerbegeschäft besteht hinsichtlich der Vergütung Gestaltungsfreiheit.